Praxis Dr. Evers
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IGEL

Igel sind individuelle Gesundheitsleistungen, die von Gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.

Gesetzlich festgelegt ist, dass nur medizinisch notwendige Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen. Weiterhin müssen diese Leistungen im Leistungskatalog (EBM) der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sein. Darüber hinaus gehende Leistungen sind als sogenannte Wunschleistungen (Igel )

definiert, und werden gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte ) dem Patienten in Rechnung gestellt.

 

Zu den Igel- Leistungen, die wir anbieten, gehören: 

 

- sämtliche Leistungen der ästhetischen Dermatogie wie Faltentherapie und Lasermedizin.

- die Videodokumentation einzelner Hautveränderungen im Rahmen der Hautkrebsvorsorge.

- die Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) im Rahmen der Hautkrebsvorsorge wird von nahezu allen Krankenkassen nicht erstattet.

- sämtliche medizinisch nicht notwendige Wunschleistungen, wie die operative Entfernung störender Hautveränderungen.

 

 

 

 

Hautarztpraxis

 

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